RUDI RAMMLER CLUB ELSDORF




Die Satzung

§1 Der RRC ist kein eingetragener Verein. Eine derart illustre Mischung schillernder Persönlichkeiten und verkrachter Existenzen läßt sich in keinem Register erfassen.

§2 Gegenstand des Clubs ist, neben den in der Präambel verankerten Aspekten, die Aufzucht und Haltung von Kaninchen und Hasen jeder Rasse. Ihr Leben und überhaupt ihre Art zu erhalten, sollte der Leitsatz aller Mitglieder sein.

§3 Das Vereinswappen ist die auf dem Deckblatt (und auf zahlreichen Pkws im Kreis) zu bewundernde Karikatur. Diese Darstellung ist in besonderem Maße Repräsentation des RRC geeignet, verbindet sie doch symbolisch den Hasen, als Gegenstand des Clubs, mit den wichtigen Utensilien des geselligen Zusammenseins seiner Mitglieder.

§4 Die Vereinsfarben sind Schwarz und Weiß, womit Bescheidenheit und gleichzeitig die Verschiedenheit der Mitgliedertypen und -charaktere ausgedrückt werden sollen. Während man "Schwarz" noch als die Farbe die einem vor Augen tritt, wenn man überlegt, wieviel in diesem Club manchmal(?) verzehrt wird, interpretieren kann, steht "Weiß" ganz bestimmt nicht für die Jungfräulichkeit der Mitglieder.

§5 Ein mit dem Clubwappen versehenes T-Shirt aus feinstem Stoff bildet die festliche Mitgliedertracht.

§6 Aufgrund seines hochwertigen Vitamin- und Mineralstoffgehaltes ist das Getränk "Küstennebel" der Firma Behn zum Clubgetränk erkoren worden und genießt bei den Mitgliedern nicht nur deshalb große Beliebtheit. Unverständlicher Weise ist die Firma noch nicht offizieller Ausrüster der Olympiamannschaft und der Fußballnationalelf.

§7 Als Clubheim dienen dem RRC die ehrwürdigen Räumlichkeiten der Gaststätte "Elsdorfer  Hof".

§8 Zur akkustischen Repräsentation wurde ein RRC - Schlachtruf entwickelt. Hierbei wird der dreimalige Ausruf des Clubnamens RUDI RAMMLER mit einer speziellen Fingersymbolik unterstützt. Kurze Beschreibung der "Fingerübung" und seiner zeitlichen Abfolge: Während aus der Knabberleiste das Wort "RUDI" entfleucht, werden am ausgestreckten rechten Arm aus der ansonsten geballten Faust der Zeigefinger und der Mitelfinger heraussortiert und in einem Winkel von ungefähr 40° zueinander von dieser weggespreizt. Mit dem Wechsel zum Wort RAMMLER gehen die beiden Finger wieder in ihre Ausgangsstellung zurück , werden aber auf dem Weg dorthin vom Daumen der selben Hand überrascht, der sich durch sie hindurchfädelt und seine Spitze an der Oberseite der nun getrennten Zeige- und Mittelfinger zu Tage treten läßt.

§9 Der RRC - Vorstand besteht aus :
1. Vorsitzenden (Präsi) , 2. Vorsitzenden, Kassenwart, Schriftwart, und Pressesprecher. Seine Wahl bzw. Bestätigung findet im Rahmen der jährlichen Jahreshauptversammlung, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, statt.
Aktuell werden die Vorstandsämter ausgefüllt durch:

Präsi: Rüdiger Schnabel
Vize: Heike Baalhorn
Kasse: Rolf Schwarz
Schrift:Vera Müller
Presse: Friedhelm Cordes
Stint: Siegfried Wilde


§10 Die ordentliche Jahreshauptversammlung findet in jedem Jahr am Veranstaltungstag des Elsdorfer Pferdemarktes im Clubheim statt. Diese Festlegung hat historische Hintergründe; wurde der Club doch an einem solchen Tag (27.04.1989) von indisponierten Marktbesuchern und Pferdefreunden gegründet.

§11 Als Termin für die monatlichen Clubtreffen hat sich der 1. Samstag im Monat um 20.00Uhr (im Clubheim) etabliert und ist als solcher festgelegt.

§12 Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch Mehrheitsbeschluß der anwesenden Mitglieder auf den Clubtreffen. Jedes neue Mitglied hat beim Eintritt den Obolus einer Flasche des Vereinsgetränkes zu entrichten.

§13 Die Mitgliederzahl wurde aus Exclusivitätsgründen auf maximal 30 festgelegt. Nur bei Beschluß der Versammlung kann diese in Ausnahmefällen überschritten werden.

§14 Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 50.- DM. Er ist auf der Hauptversammlung zu entrichten.

§15 Wünscht ein Mitglied den Austritt, ist dieses der Versammlung mitzuteilen.

§16 In den Monaten Juni, Juli, August fallen die Clubtreffen im Rahmen einer Sommerpause aus.

§17 Um etwaigen Mitgliedern, die aus wie auch immer gearteten Gründen, nicht mehr regelmäßig am Clubleben teilnehmen können, die Chance zu geben eine gewisse Verbundenheit zum RRC zu pflegen, wurde der "Freundes- und Förderkreis des RRC" gegründet. Seine Mitglieder sind zwar keine regulären RRC-Mitglieder, können jedoch jederzeit an den Clubtreffen teilnehmen. Zum "Freundes- und Förderkreis" zählen: Henning Eckhof Anke Inselmann Thomas Budde

§18 Maßnahmen zur Disziplinierung und Regelung des Clublebens:


a) Ausschluß vom RRC:
- er erfolgt bei dreimaligen aufeinanderfolgenden Fehlen auf den ordentlichen Clubtreffen

b) Geldstrafen:
- Anwesenheit beim Clubtreffen ohne Clubtracht ( 2 DM)
- Lachen oder vorsetzliches, grobes Stören der Versammlung (1 DM)
- Zuspätkommen (1 DM )

c) "Abdrücken" einer Flasche Vereinsgetränks:
- Geburtstag
- Eheschließung (Nicht nur bei der ersten!)
- Verlobung
- Neue Wohnung (Auch Haus!)
- Neues Auto (Neuwagen nicht zwingend not- notwendig!)
- Bestandene Prüfungen, Beförderungen
- Kindtaufe
- Gedichtverweigerung auf der Weihnachtsfeier
- Beleidigung von Präsi oder Vorstand
- sonstige Gründe die von der Versammlung als treffend betrachtet werden.

Fragen und Anregungen an den Rudi-Rammler-Internetbeauftragten Herrn Schnabel:

 

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