§1 Der RRC ist kein eingetragener Verein. Eine
derart illustre Mischung schillernder Persönlichkeiten und
verkrachter Existenzen läßt sich in keinem Register erfassen.
§2 Gegenstand des Clubs ist, neben den in der Präambel
verankerten Aspekten, die Aufzucht und Haltung von Kaninchen und
Hasen jeder Rasse. Ihr Leben und überhaupt ihre Art zu erhalten,
sollte der Leitsatz aller Mitglieder sein.
§3 Das Vereinswappen ist die auf dem Deckblatt (und auf
zahlreichen Pkws im Kreis) zu bewundernde Karikatur. Diese
Darstellung ist in besonderem Maße Repräsentation des RRC
geeignet, verbindet sie doch symbolisch den Hasen, als Gegenstand
des Clubs, mit den wichtigen Utensilien des geselligen
Zusammenseins seiner Mitglieder.
§4 Die Vereinsfarben sind Schwarz und Weiß, womit
Bescheidenheit und gleichzeitig die Verschiedenheit der
Mitgliedertypen und -charaktere ausgedrückt werden sollen. Während
man "Schwarz" noch als die Farbe die einem vor Augen
tritt, wenn man überlegt, wieviel in diesem Club manchmal(?)
verzehrt wird, interpretieren kann, steht "Weiß" ganz
bestimmt nicht für die Jungfräulichkeit der Mitglieder.
§5 Ein mit dem Clubwappen versehenes T-Shirt aus feinstem Stoff
bildet die festliche Mitgliedertracht.
§6 Aufgrund seines hochwertigen Vitamin- und
Mineralstoffgehaltes ist das Getränk "Küstennebel"
der Firma Behn zum Clubgetränk erkoren worden und genießt bei
den Mitgliedern nicht nur deshalb große Beliebtheit. Unverständlicher
Weise ist die Firma noch nicht offizieller Ausrüster der
Olympiamannschaft und der Fußballnationalelf.
§7 Als Clubheim dienen dem RRC die ehrwürdigen Räumlichkeiten
der Gaststätte "Elsdorfer Hof".
§8 Zur akkustischen Repräsentation wurde ein RRC - Schlachtruf
entwickelt. Hierbei wird der dreimalige Ausruf des Clubnamens
RUDI RAMMLER mit einer speziellen Fingersymbolik unterstützt.
Kurze Beschreibung der "Fingerübung" und seiner
zeitlichen Abfolge: Während aus der Knabberleiste das Wort
"RUDI" entfleucht, werden am ausgestreckten rechten Arm
aus der ansonsten geballten Faust der Zeigefinger und der
Mitelfinger heraussortiert und in einem Winkel von ungefähr 40°
zueinander von dieser weggespreizt. Mit dem Wechsel zum Wort
RAMMLER gehen die beiden Finger wieder in ihre Ausgangsstellung
zurück , werden aber auf dem Weg dorthin vom Daumen der selben
Hand überrascht, der sich durch sie hindurchfädelt und seine
Spitze an der Oberseite der nun getrennten Zeige- und
Mittelfinger zu Tage treten läßt.
§9 Der RRC - Vorstand besteht aus :
1. Vorsitzenden (Präsi) , 2. Vorsitzenden, Kassenwart,
Schriftwart, und Pressesprecher. Seine Wahl bzw. Bestätigung
findet im Rahmen der jährlichen Jahreshauptversammlung, mit
einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, statt.
Aktuell werden die Vorstandsämter ausgefüllt durch:
Präsi: Rüdiger Schnabel |
Vize: Heike Baalhorn |
Kasse: Rolf Schwarz |
Schrift:Vera Müller |
Presse: Friedhelm Cordes |
Stint: Siegfried Wilde |
§10 Die ordentliche Jahreshauptversammlung findet in jedem Jahr
am Veranstaltungstag des Elsdorfer Pferdemarktes im Clubheim
statt. Diese Festlegung hat historische Hintergründe; wurde der
Club doch an einem solchen Tag (27.04.1989) von indisponierten
Marktbesuchern und Pferdefreunden gegründet.
§11 Als Termin für die monatlichen Clubtreffen hat sich der 1.
Samstag im Monat um 20.00Uhr (im Clubheim) etabliert und ist als
solcher festgelegt.
§12 Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch Mehrheitsbeschluß
der anwesenden Mitglieder auf den Clubtreffen. Jedes neue
Mitglied hat beim Eintritt den Obolus einer Flasche des
Vereinsgetränkes zu entrichten.
§13 Die Mitgliederzahl wurde aus Exclusivitätsgründen auf
maximal 30 festgelegt. Nur bei Beschluß der Versammlung kann
diese in Ausnahmefällen überschritten werden.
§14 Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 50.- DM. Er ist auf
der Hauptversammlung zu entrichten.
§15 Wünscht ein Mitglied den Austritt, ist dieses der
Versammlung mitzuteilen.
§16 In den Monaten Juni, Juli, August fallen die Clubtreffen im
Rahmen einer Sommerpause aus.
§17 Um etwaigen Mitgliedern, die aus wie auch immer gearteten Gründen,
nicht mehr regelmäßig am Clubleben teilnehmen können, die
Chance zu geben eine gewisse Verbundenheit zum RRC zu pflegen,
wurde der "Freundes- und Förderkreis des RRC" gegründet.
Seine Mitglieder sind zwar keine regulären RRC-Mitglieder, können
jedoch jederzeit an den Clubtreffen teilnehmen. Zum "Freundes-
und Förderkreis" zählen: Henning Eckhof Anke Inselmann
Thomas Budde
§18 Maßnahmen zur Disziplinierung und Regelung des Clublebens:
a) Ausschluß vom RRC:
- er erfolgt bei dreimaligen aufeinanderfolgenden Fehlen auf den
ordentlichen Clubtreffen
b) Geldstrafen:
- Anwesenheit beim Clubtreffen ohne Clubtracht ( 2 DM)
- Lachen oder vorsetzliches, grobes Stören der Versammlung (1 DM)
- Zuspätkommen (1 DM )
c) "Abdrücken" einer Flasche Vereinsgetränks:
- Geburtstag
- Eheschließung (Nicht nur bei der ersten!)
- Verlobung
- Neue Wohnung (Auch Haus!)
- Neues Auto (Neuwagen nicht zwingend not- notwendig!)
- Bestandene Prüfungen, Beförderungen
- Kindtaufe
- Gedichtverweigerung auf der Weihnachtsfeier
- Beleidigung von Präsi oder Vorstand
- sonstige Gründe die von der Versammlung als treffend
betrachtet werden.
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